AGB

30.05.2023
  1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH
    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) finden Anwendung auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der schmid + siegenthaler consulting gmbh (nachfolgend „SSC“ genannt) und ihren Kunden.
    2. Durch das Unterzeichnen der Auftragsbestätigung bescheinigt der Kunde, die AGB erhalten, gelesen und genehmigt zu haben. Der Kunde erklärt sich vorbehaltlos einverstanden mit den AGB, welche damit zum integrierenden Vertragsbestandteil werden.

 

  1. SCHRIFTFORM
    1. Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern SSC diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
    2. Für die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen von Verträgen (z.B. Zusatzleistungen) zwischen SSC und dem Kunden bedarf es der Schriftlichkeit. Elektronische Mitteilungen sind der Schriftform gleichgestellt.
    3. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb einer Offerte gehen den AGB vor.

 

  1. VERTRAGSBEGINN UND VERTRAGSDAUER
    1. Sämtliche Angebote sind unverbindlich. Die in den Angeboten enthaltenen Daten verstehen sich als Richtwerte. Allfällige zeitliche Abweichungen begründen keine Haftung von SSC.
    2. Ein Vertragsverhältnis entsteht durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Durch die signierte Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde die AGB, welche damit zum integrierenden Vertragsbestandteil werden.

       

  2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND PREISE
    1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise und Stundenansätze. Allfällig gewährte Rabatte gelten ausschliesslich für die jeweiligen (auf der Bestätigung ausgewiesenen) Projekte. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer.
    2. Leistungen, welche den ursprünglich vereinbarten Umfang übersteigen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    3. Als Zahlungsziel gelten 10 Tage netto ab Rechnungsdatum.
    4. Nicht in der Offerte enthaltene Kosten für Verbrauchsmaterialien, Übersetzungskosten, Reise-, Fracht- und sonstige Spesen werden separat und zusätzlich zur offerierten Leistung in Rechnung gestellt.
    5. Die von SSC festgelegten Zahlungstermine gelten als Verfalltage. Der Kunde gerät daher ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in der Höhe von 3%. Für allfällige Mahnschreiben wird der Betrag von 20.00 CHF in Rechnung gestellt.

       

  3. ZUSÄTLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN LIVE-VERANSTALTUNGEN
    1. Wenn Sie sich für einen unserer Live-Event registrieren, gelten neben den Vertragsbestimmungen des jeweiligen Ticketdienstleisters auch von unserer Seite gesonderte Datenschutz- und Zahlungsbestimmungen. Die Zahlungsbestimmungen des Ticketdienstleisters sind bei der Registrierung ersichtlich.
    2. Grundsätzlich sind für die Registrierung für Live-Events (egal ob kostenlos oder kostenpflichtig) folgende Daten erforderlich: Anrede, Vor- und Nachname, Firmenname, Adresse und E-Mail-Adresse. Eventuell fragen wir auch Mobile-Nummer und Geburtsdatum ab, wenn dies für die Teilnahem am Anlass erforderlich ist. Zudem werden bei kostenpflichtigen Events die Details zur Zahlungsart (z. B. Kreditkartendaten) erhoben. Weitere veranstaltungsbezogene Informationen, wie etwa Parkplatzwunsch, Menüauswahl, allfällige Unverträglichkeiten etc. können je nach Situation ebenfalls abgefragt werden.
    3. Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um Sie als Vertragspartner identifizieren zu können, zur Überprüfung der eingegebenen Daten auf Plausibilität, zur Unterstützung der Zahlungsabwicklung Ihres Kaufs, zur Kontaktaufnahme im Falle von Änderungen oder Informationen zur Veranstaltung, bzw. Absagen von Veranstaltungen, zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie.
    4. Sie erklären sich mit der Registrierung damit einverstanden, dass Ihre Daten allfälligen Sponsoren zur Verfügung gestellt werden. Diese können diese Angaben für Marketingmassnahmen nutzen, Sie digital oder analog anschreiben oder telefonisch kontaktieren.
    5. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist zu den genannten Zwecken für die Erfüllung des Vertrags und vorvertraglicher Massnahmen erforderlich.
    6. Mit der Registrierung für einen unseren Live-Events akzeptieren Sie, dass während der Veranstaltung Fotos und Videos erstellt werden. Einzelne dieser Fotos oder Videos können, sofern Sie im Einzelfall bei der Aufnahme nicht widersprochen haben, im Nachgang der Veranstaltung in Online- und Printmedien sowie auf Social Media genutzt werden. Damit sind insbesondere, aber nicht ausschliesslich gemeint: Unsere Websites wie z. B. topsoft.ch oder one-fachforum.ch, Printmedien wie zum Beispiel das topsoft Fachmagazin, Pressemitteilungen an andere Print- und Onlinemedien sowie unsere Social-Media-Kanäle auf LinkedIn, Facebook, Vimeo, YouTube und Twitter. Eine anderweitige Nutzung der Video- und Fotoaufnahmen ist nicht vorgesehen.
    7. Die für die Registrierung zum Live-Event von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht gespeichert und danach automatisch gelöscht, es sei denn, dass wir aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung (zum Beispiel für ein Abonnement des Fachmagazins, einen persönlichen Kontaktwunsch oder den Empfang des Newsletters) eingewilligt haben.

       

  4. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE
    1. Vorbehaltlich anderweitiger, schriftlicher Vereinbarung und einer vertraglich vereinbarten Vergütung liegen die Rechte für alle von SSC erstellten Arbeitsleistungen bei SSC.
    2. Die Veröffentlichung und Weiterverarbeitung von durch SSC erstellten Arbeitsleistungen ist nur nach Einwilligung durch SSC und unter Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen durch den Kunden zulässig.
    3. Der Kunde sichert zu, über sämtliche Rechte an den angelieferten Inhalten (Text und Bild) zu verfügen. Im Falle einer unberechtigten Übertragung allfälliger Nutzungsrechte vom Kunden an SSC schliesst SSC jegliche Haftung aus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, SSC für sämtliche daraus entstandene Ansprüche, inklusive Rechtsverfolgungskosten, schadlos zu halten und zu entlasten.
    4. Für allfällige sonstige im Zusammenhang mit im Kundenauftrag erstellten Arbeitsleistungen entstandenen immaterialgüterrechtlichen oder anderen Konflikte oder Ansprüche liegt jegliche Haftung und Verantwortung beim Kunden. Insbesondere liegt es beim Kunden, gewünschte rechtliche Abklärungen oder Absicherungen zu veranlassen. Der Kunde befreit SSC in jedem Fall von jeglicher Haftung und allen Ansprüchen Dritter, inklusive Rechtsverfolgungskosten.
    5. Werden Arbeitsleistungen vom Kunden in einem grösseren Masse als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist SSC berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der geschuldeten höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

       

  5. LINKS
    1. SSC hat keinen Einfluss auf den Inhalt externer Websites, die mittels Links auf den Websiten von SSC aus zugänglich sind. SSC übernimmt keine Gewähr für Inhalte dieser externen Websites.

 

  1. ABNAHME VON ARBEITSLEISTUNGEN
    1. Durch SSC ausgeführte, abgeschlossene und dem Kunden bekannte Arbeitsleistungen müssen von diesem umgehend geprüft werden. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Kunden innert vier Arbeitstagen gelten diese als abgenommen, selbst wenn dieser die Prüfung unterlassen hat. Die Abnahme kann vom Kunden nicht widerrufen werden.

 

  1. LEISTUNGEN DRITTER
    1. Zwecks Realisierung von Aufträgen ist SSC ausdrücklich zur Übertragung des
      Geschäftes oder Teilen davon an einen Dritten ermächtigt, ohne dass der Kunde davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Im Falle einer Übertragung haftet SSC nur für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten.
    2. SSC ist im Rahmen der Durchführung des Auftrages berechtigt, im Namen und auf Rechnung des Kunden Verträge mit Dritten abzuschliessen. Kosten, welche nicht in der Offerte aufgeführt sind, bedürfen der Genehmigung des Kunden. Sollten Dritte bei der Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen in Verzug geraten, kann SSC hierfür nicht haftbar gemacht werden.

 

  1. HAFTUNG
    1. SSC haftet dem Auftraggeber lediglich für die getreue und sorgfältige Ausführung des ihr übertragenen Geschäftes. Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Ungeachtet des Rechtsgrundes haftet SSC ausschliesslich für vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Hilfspersonenhaftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
    2. Die Haftung für Mängel aus Selbstversschulden des Kunden, für Drittverschulden sowie für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen sind daher insbesondere Mängel verursacht durch unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Unterlassung von Software-Pflege des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Verwendungszwecke sowie unabsehbare technologische Änderungen.
    3. SSC lehnt jede Verantwortung und Haftung für die Datensicherheit im Zusammenhang mit der Übermittlung oder sonstiger Nutzung der Daten ab.
    4. SSC haftet im Weiteren nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der vom Kunden erworbenen Produkte und Leistungen. Insbesondere haftet SSC auch nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.

 

  1. EXKLUSIVITÄT UND VERSCHWIEGENHEIT
    1. Bei Fehlen einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung ist SSC jederzeit berechtigt, für mehrere Kunden aus derselben Branche tätig zu sein. SSC ist zu jeder Zeit zu Verschwiegenheit verpflichtet, insbesondere für Geschäftsgeheimnisse des Kunden und die gemeinsam erarbeiteten, geschäftsrelevanten Informationen des Kunden.
    2. Ohne anderslautende Vereinbarung ist SSC über das Vorliegen eines Auftragsverhältnisses nicht zu Stillschweigen verpflichtet. SSC behält sich insbesondere das Recht vor, in Medien mit Referenzangaben zu werben.

 

  1. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
    1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche vertragliche Vereinbarungen von SSC unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf.
    2. Ungeachtet des Rechtsgrundes ist Luzern ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten.