Stirbt der freie Datenverkehr zwischen der EU und der Schweiz?

22.06.2021
1 Min.
Die Schweiz hat die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen abgebrochen. Nun besteht die Gefahr, dass der freie Datenverkehr zwischen der EU und der Schweiz zum Erliegen kommt.
 
Martin Steiger ist Anwalt für Recht im digitalen Raum und Mitgründer von Datenschutzpartner (Bild: Katja Müller)
 
Der freie Datenverkehr ist eine Selbstverständlichkeit in Europa. Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dürfen Personendaten ohne weiteres exportieren, um sie durch schweizerische Unternehmen bearbeiten zu lassen.
 
Ein solcher Daten-Export findet beispielsweise statt, wenn ein deutsches Unternehmen einen schweizerischen E-Mail-Dienst wie ProtonMail nutzt. Der Daten-Export kann frei erfolgen, weil die EU-Kommission im Jahr 2000 entschieden hatte, dass Personendaten in der Schweiz angemessen geschützt sind.
 
Seit diesem Angemessenheitsbeschluss ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Damit wurde das Datenschutzrecht im EWR vereinheitlicht und verschärft. In der Folge musste auch das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) angepasst werden, das revidierte DSG soll in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten.
 
Mit diesem revidierten Datenschutzgesetz war auch die Schweiz auf Kurs, ein neuer Angemessenheitsbeschluss der EU wurde längst erwartet. Wenn die EU-Kommission nun im Gegenteil als Reaktion auf das gescheiterte Rahmenabkommen die fehlende Angemessenheit feststellen würde, käme der freie Datenverkehr zum Erliegen.
 
Der Daten-Export aus dem EWR in die Schweiz müsste zusätzlich abgesichert werden. Das warnende Beispiel sind die USA, wo der Daten-Export seit Juli 2020 nicht mehr mit dem Privacy Shield abgesichert werden kann. Die alternative Absicherung mit sogenannten Standardvertragsklauseln ist nach Ansicht vieler Datenschutz-Aufsichtsbehörden ungenügend. Immer mehr europäische Unternehmen verzichten deshalb auf die Nutzung amerikanischer Dienste, um keine Geldbussen zu riskieren. Denn Personendaten sind in den USA aus europäischer Sicht nicht angemessen geschützt.
 
Unternehmen in der Schweiz, die auf den freien Datenverkehr mit Europa angewiesen sind, müssen hoffen, dass die EU nicht ausgerechnet beim Datenschutzrecht ihren Unmut über den Abbruch der Verhandlungen zeigen wird. Der wirtschaftliche Schaden wäre beträchtlich, zumal viele schweizerische Angebote im harten Wettbewerb mit europäischen Angeboten stehen. In jedem Fall wäre die Schweiz auf Jahre hinaus nur noch ein Datenstandort zweiter Klasse. 
 
 
Lic. iur. HSG Martin Steiger ist Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum. Er ist insbesondere im Datenschutzrecht tätig und unter anderem Mitgründer von Datenschutzpartner
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